Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24.00 Uhr in Discotheken aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen, und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt in der Disco nach 24.00 Uhr ermöglichen. Diese Vereinbarung muss vom Jugendlichen mitgeführt werden. Der Aufsichtspflichtige muss sich ebenfalls in der Disco befinden.
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