Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24.00 Uhr in Discotheken aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen, und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt in der Disco nach 24.00 Uhr ermöglichen. Diese Vereinbarung muss vom Jugendlichen mitgeführt werden. Der Aufsichtspflichtige muss sich ebenfalls in der Disco befinden.

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Deine Eltern:

Vorname deiner Eltern:

 

Nachname deiner Eltern:

 

Strasse, in der deine Eltern wohnen:

 

Ort, in dem deine Eltern wohnen:

 

Telefonnummer der Eltern für Rückfragen (werktags, 12-18.00 uhr):

 

Du

 

Dein Vorname:

 

Dein Nachname:

 

Strasse, in der du wohnst:

 

Ort, in dem du wohnst:

 

Dein Geburtsdatum:

 

Dein Begleiter

 

Der Vorname Deines volljährigen Begleiters:

 

Sein Nachname:

 

Strasse, in der er wohnt:

 

Ort, in dem er wohnt:

 

Sein Geburtsdaum:

 

Die Diskothek:

 

Der Ort, in dem sich die Disko befindet:

 

Datum:                                                               /  /

Wichtig!!!!
Dieses Formular ist ohne Kopie eines gültigen Ausweises eines Elternteils und dessen Unterschrift ungültig.
Der Aufenthalt ist der zu beaufsichtigenden Person nur gestattet, solange sich die Aufsichtsperson auch in der Diskothek aufhält.

Wir übernehmen keine Haftung o. Schadensersatz für die Richtigkeit oder aus dem Formular entstandene Schäden. Ferner weisen wir darauf hin, dass es Discotheken, Clubs, etc. gibt, die dieses Formular NICHT ANNEHMEN, weil sie z.B. EIGENE FORMULARE haben oder GENERELL KEIN EINTRITT UNTER 18 JAHREN NACH 24 UHR gestatten. Dieses Formular ist also keine Eintrittsgarantie. Bitte immer bei der entsprechenden Disco erkundigen, welche Eintrittskriterien vorliegen.

Mit dem Klick auf den Button erklärt ihr euch damit einverstanden.



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